Die Novelle des Konsumentenschutzgesetzes von 2011 brachte leider nicht die erwünschte Eindämmung unerwünschter Telefonwerbung. Das zeigten die Ergebnisse von diversen Umfragen, unter anderem vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz oder von dem Verein für Konsumenteninformation.
Werbeanrufe, die ohne Einverständnis oder mit unterdrückter Rufnummer durchgeführt werden, sind bereits jetzt schon verboten. Unternehmen fühlen sich daran jedoch nicht gestört. Sie holen sich eine Zustimmung der Verbraucher oft ohne deren Wissen über das Kleingedruckte auf Gewinnspielkarten oder im Internet. Eventuell anfallende Geldstrafen sind zu niedrig, um Unternehmen von den Cold Calls abzuhalten.
Die EU-Verbraucherrechterichtlinie soll jetzt helfen. Theoretisch müsste Österreich diese nicht berücksichtigen, jedoch soll dadurch das Verbraucherschutzniveau gesteigert werden. Bis spätestens Ende 2013 soll die Richtlinie in Österreich umgesetzt werden. Dadurch kommt es zu einer Verschärfung der Rechtslage bezüglich am Telefon abgeschlossener Verträge. Eine schriftliche Bestätigung wird dann künftig notwendig sein, d.h. das Unternehmen muss den am Telefon besprochenen Vertrag dem Verbraucher schriftlich zukommen lassen. Der Verbraucher muss seinen Willen daraufhin nochmals schriftlich bestätigen.
Das Verbraucherrechte-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (VRUG) soll die nach der Richtlinie geänderten Gesetzesbereiche neu regeln. Damit können Verbraucher wieder hoffen, dass unerlaubter Telefonwerbung endlich der Riegel vorgeschoben wird. Wir werden Euch über die Entwicklung dieses Gesetzes natürlich weiter informieren!
Quelle: help
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