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Neue Hoffnung durch die EU-Verbraucherrechterichtlinie

Die Novelle des Konsumentenschutzgesetzes von 2011 brachte leider nicht die erwünschte Eindämmung unerwünschter Telefonwerbung. Das zeigten die Ergebnisse von diversen Umfragen, unter anderem vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz oder von dem Verein für Konsumenteninformation.

Werbeanrufe, die ohne Einverständnis oder mit unterdrückter Rufnummer durchgeführt werden, sind bereits jetzt schon verboten. Unternehmen fühlen sich daran jedoch nicht gestört. Sie holen sich eine Zustimmung der Verbraucher oft ohne deren Wissen über das Kleingedruckte auf Gewinnspielkarten oder im Internet. Eventuell anfallende Geldstrafen sind zu niedrig, um Unternehmen von den Cold Calls abzuhalten.

Die EU-Verbraucherrechterichtlinie soll jetzt helfen. Theoretisch müsste Österreich diese nicht berücksichtigen, jedoch soll dadurch das Verbraucherschutzniveau gesteigert werden. Bis spätestens Ende 2013 soll die Richtlinie in Österreich umgesetzt werden. Dadurch kommt es zu einer Verschärfung der Rechtslage bezüglich am Telefon abgeschlossener Verträge. Eine schriftliche Bestätigung wird dann künftig notwendig sein, d.h. das Unternehmen muss den am Telefon besprochenen Vertrag dem Verbraucher schriftlich zukommen lassen. Der Verbraucher muss seinen Willen daraufhin nochmals schriftlich bestätigen.
Das Verbraucherrechte-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (VRUG) soll die nach der Richtlinie geänderten Gesetzesbereiche neu regeln. Damit können Verbraucher wieder hoffen, dass unerlaubter Telefonwerbung endlich der Riegel vorgeschoben wird. Wir werden Euch über die Entwicklung dieses Gesetzes natürlich weiter informieren!

Quelle: help

Eine Erhebung zu unerwünschten Telefonanrufen vom BMASK

Eine Studie des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) des letzten Jahres zeigt, dass unerwünschte Werbeanrufe nach wie vor ein zentrales Verbraucherthema darstellen. Anlass stellte wie schon im Jahr 2010 der Fraud Prevention Month dar. In diesem Zusammenhang organisierte das BMASK zusammen mit dem Verein für Konsumenteninformation eine landesweite Umfrage, die Österreichern erneut die Möglichkeit gab, ihre Erfahrungen mit unerbetenen Telefonanrufen zu äußern. Damit sollte nicht zuletzt überprüft werden, ob die Novelle des Konsumentenschutzgesetzes von 2011 wirklich die erzielte Eindämmung von unerwünschter Telefonwerbung bewirkt hat.

Die 17 Fragen des entwickelten Fragebogens konnten insgesamt 2,5 Monate lang beantwortet werden. Die Beteiligung war enorm. Von den 1301 ausgefüllten Bögen konnten 1017 für die Auswertung verwendet werden.

Ergebnisse
Die Studie zeigt, dass Anrufe bezüglich Gewinnspiele und Lotterien mit 52,51% den deutlich stärksten Anteil aller vertretenen Branchen einnehmen. Hier kann man auf tellows sehen, dass auch Ihr in der Vergangenheit sehr viele Telefonnummern als Gewinnspiel markiert habt. Telefondienstleistungen wurden in der Studie mit 14,45% am zweithäufigsten genannt. Mehr als die Hälfte der Befragten (58%) fühlten sich während des Gespräches bedrängt. Bei jedem vierten Anruf hat sich der Anrufer bzw. das Unternehmen nicht vorgestellt. Von so einem Fall berichtete auch FlowerXX für die Telefonnummer 0930322951210:

Die Anruferin hat bei uns betr. eines Gewinnspiels angerufen und wollte Auskunft von mir. Sie hat sich nicht vorgestellt…was soll das eigentlich? […]

Erschreckend ist zudem, dass obwohl eine Unterdrückung der Rufnummer verboten ist, nur bei 45% der in der Studie berücksichtigten Fälle eine Rufnummer angezeigt wurde. Offensichtlich agieren die Anrufer hier gesetzeswidrig und sind selbst durch eine drohende Geldstrafe von bis zu 37.000 € nicht abgeschreckt. Über eine unterdrückte Nummer berichtete auch MrGenervt (03324751338):

Ein Hr. Reuter der Agentur “Terpefon” rief im Auftrag von Vodafone an, um einen Handy- und Internetflatratevertrag zu verkaufen. Telefonnummer war unterdrückt! Die obenstehende hat er angeblich aus einem Schreiben seiner Agentur abgelesen. Möglicherweise eine erfundene Nummer? Auch wüsste er den genauen Namen seiner Agentur nicht, da er erst seit kurzem dort arbeiten würde. Frechheit!

Eine Einwilligung für den Werbeanruf lag in der Studie sogar nur bei 10% der Anrufe vor.

Fazit
Durch die Ergebnisse der Umfrage wird deutlich, dass unerwünschte Telefonwerbung nach wie vor trotz der Novelle des Konsumentenschutzgesetzes an der Tagesordnung steht. Es scheint also Bedarf zu bestehen, die Rechtslage dahingehend weiter zu verändern. Der tellows Blog wird Euch auf dem Laufenden halten!

Quelle:
www.konsumentenfragen.at